Anlage 3 ZÄPrO

(zu § 31 Abs. 2)(Muster 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 427) Zeugnis des Prüfungsausschusses in ............................ über die zahnärztliche Vorprüfung des--- Studierenden der Zahnheilkunde ............................................der Der --- Studierende der Zahnheilkunde .................................... Diegeboren am .................. 19 ...... in ....................................hat bei der zahnärztlichen Vorprüfung I. in Anatomie das Urteil ............... II. in Physiologie das Urteil ............... III. in physiologischer Chemie das Urteil ............... IV. in Zahnersatzkunde das Urteil ...............und das Gesamtergebnis .......................... erhalten.*)Die Prüfung in ........................ darf frühestens nach ......... Monatenwiederholt werden;die Meldung zur Wiederholungsprüfung hat spätestens am ......... 19 ..... zuerfolgen. (Siegel) ...................., den ....... 19 ... Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ........................................ (Unterschrift) -----*) Falls der/die Studierende eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat, sind die Worte "und das Gesamtergebnis ..." zu streichen.